Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheid? Jetzt Ruhe bewahren – ich kümmere mich darum.

Ordnungswidrigkeiten-recht.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts vertrete ich Sie engagiert, wenn Ihnen beispielsweise ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot drohen. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer – ich prüfe die Beweislage sorgfältig, hinterfrage Messverfahren und setze mich für Ihre Rechte ein.

Setzen Sie auf Ihren persönlichen Anwalt.

Bei jeder Google-Suche nach „Bußgeld prüfen“ oder „geblitzt worden“ tauchen zahlreiche Online-Plattformen auf, die schnellen Erfolg und kostenlose Hilfe versprechen – doch hinter dem bequemen Klick verbergen sich oft standardisierte Abläufe, wenig persönliche Betreuung und eingeschränkte individuelle Rechtsprüfung.

Beratung durch Rechtsanwalt Bokämper

  • Direkter Ansprechpartner, individuelle Beratung und Strategie für den konkreten Fall.

  • hohe Spezialisierung, Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung, umfassende Erfahrung auch mit komplexen Fällen (z. B. MPU, Fahrverbot, Unfallregulierung).

  • Direkter Austausch per Telefon, E-Mail oder vor Ort; Möglichkeit zur Nachfragen und individuellen Erläuterungen.

  • Strategische Flexibilität

  • Klare Kostenvereinbarungen, individuelle Beratung zu Rechtsschutzdeckung und Kostenrisiken.

  • Direkte Abstimmung mit der Versicherung, ggf. Übernahme kompletter Abwicklung.

  • persönliche Vertretung vor Gericht durch mich

  • Persönliche Mandatsführung unter anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht, keine Datenweitergabe an Dritte.

Beratung durch Online-Agentur

  • Kein oder nur eingeschränkter persönlicher Kontakt, meist standardisierte Abläufe.

  • Fokus meist auf Massenverfahren (z. B. einfache Bußgeldbescheide), eingeschränkter Handlungsspielraum bei Sonderfällen.

  • Kommunikation oft über Online-Formulare oder automatisierte Updates, kaum individuelle Rücksprache.

  • Standardisierte Verfahren, wenig Raum für individuelle Verteidigungsstrategien.

  • Meist kostenlose Erstprüfung, danach oft pauschale oder erfolgsabhängige Gebühren; genaue Kosten oft erst im Verlauf ersichtlich.

  • Automatisierte Anfrage bei der Versicherung, aber ohne individuelle Einschätzung oder Nachverhandlung.

  • Prozessvertretung ggf. durch externe Partnerkanzlei ohne persönliche Vorarbeit.

  • Plattformen verarbeiten Mandantendaten teils technisch, oft über Partnernetzwerke.

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