Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine längere Verfolgungsverjährung. Die bisherige Frist von drei Monaten wird auf sechs Monate verdoppelt. Für Betroffene bedeutet dies, dass die Hoffnung auf den Eintritt der Verfolgungsverjährung künftig deutlich seltener berechtigt sein wird.
Begründet wird die Gesetzesänderung damit, dass zahlreiche Bußgeldverfahren von den zuständigen Ordnungsbehörden innerhalb der bisherigen Frist nicht abgeschlossen werden können. Durch die Verlängerung der Verjährungsfrist soll verhindert werden, dass Verfahren allein wegen Zeitablaufs eingestellt werden müssen.
Diese Begründung überrascht allerdings. In den vergangenen Jahren wurden Bußgeldverfahren in weiten Teilen digitalisiert und automatisiert. Dass dennoch eine erhebliche Zahl von Verfahren nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden kann, dürfte weniger technische als vielmehr organisatorische Ursachen haben. Offenbar reichen die bestehenden Abläufe und personellen Ressourcen vieler Behörden nicht aus, um die Verfahren fristgerecht zu bearbeiten.
Wie man die Neuregelung im Einzelnen bewertet, bleibt letztlich eine Frage des Standpunkts. Unabhängig davon sollten Verkehrsteilnehmer wissen, dass sich die Rechtslage ab dem 1. Juli 2026 spürbar verändert: Wer bislang darauf hoffen konnte, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung nicht mehr verfolgt werden kann, wird künftig deutlich schlechtere Chancen haben. Die Verdoppelung der Verjährungsfrist verschafft den Behörden erheblich mehr Zeit, Bußgeldverfahren zum Abschluss zu bringen.