Redaktioneller Leitsatz
Kraftfahrer müssen gegenüber Kindern mit unvorhersehbarem Verhalten rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
Originalzitat
„Kinder nehmen aufgrund ihres Alters regelmäßig nicht in gleicher Weise am Straßenverkehr teil wie Erwachsene.“
Quelle
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OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2025 – 7 U 16/24
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DAR 2025, 312
Verständliche Erklärung
Ein Autofahrer kollidierte mit einem Kind auf dem Fahrrad. Obwohl das Kind einen Verkehrsfehler machte, haftete der Autofahrer zur Hälfte, weil Kinder besonders schutzbedürftig sind.
Bedeutung
✅ Gute Chancen auf Schadensersatz für verletzte Kinder
✅ Versicherer können sich nicht einfach „freikaufen“