Rechtsanwalt Bokämper.

1966 in Bonn geboren.

Jura Studium an den Universitäten Tübingen, Bochum und Köln.

1986 Wehrdienst

1998 legte ich am Oberlandesgericht Köln mein erstes juristisches Staatsexamen ab

2000 zweites juristisches Staatsexamen am Justizministerium NRW in Düsseldorf

2001 Eröffnung Kanzlei Rechtsanwalt Bokämper in der Hülchratherstrasse 15, nähe Oberlandesgericht.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Bokämper liegen im Verkehrsrecht, Straf- und allgemeinem Zivilrecht.

  • verlässlich, diskret und verantwortungsbewusst.

  • spezialisiert auf Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung in Unfallregulierung, Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnisrecht.

  • engagierte Vertretung der Mandanten – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • kontinuierliche Fortbildung im Verkehrsrecht, um stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben.

Setzen Sie auf Ihren persönlichen Anwalt.

Bei jeder Google-Suche nach „Bußgeld prüfen“ oder „geblitzt worden“ tauchen zahlreiche Online-Plattformen auf, die schnellen Erfolg und kostenlose Hilfe versprechen – doch hinter dem bequemen Klick verbergen sich oft standardisierte Abläufe, wenig persönliche Betreuung und eingeschränkte individuelle Rechtsprüfung.

Beratung durch Rechtsanwalt Bent Bokämper

  • Direkter Ansprechpartner, individuelle Beratung und Strategie für den konkreten Fall.

  • hohe Spezialisierung, Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung, umfassende Erfahrung auch mit komplexen Fällen (z. B. MPU, Fahrverbot, Unfallregulierung).

  • Direkter Austausch per Telefon, E-Mail oder vor Ort; Möglichkeit zur Nachfragen und individuellen Erläuterungen.

  • Strategische Flexibilität

  • Klare Kostenvereinbarungen, individuelle Beratung zu Rechtsschutzdeckung und Kostenrisiken.

  • Direkte Abstimmung mit der Versicherung, ggf. Übernahme kompletter Abwicklung.

  • persönliche Vertretung vor Gericht durch mich

  • Persönliche Mandatsführung unter anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht, keine Datenweitergabe an Dritte.

Beratung durch Online-Agentur

  • Kein oder nur eingeschränkter persönlicher Kontakt, meist standardisierte Abläufe.

  • Fokus meist auf Massenverfahren (z. B. einfache Bußgeldbescheide), eingeschränkter Handlungsspielraum bei Sonderfällen.

  • Kommunikation oft über Online-Formulare oder automatisierte Updates, kaum individuelle Rücksprache.

  • Standardisierte Verfahren, wenig Raum für individuelle Verteidigungsstrategien.

  • Meist kostenlose Erstprüfung, danach oft pauschale oder erfolgsabhängige Gebühren; genaue Kosten oft erst im Verlauf ersichtlich.

  • Automatisierte Anfrage bei der Versicherung, aber ohne individuelle Einschätzung oder Nachverhandlung.

  • Prozessvertretung ggf. durch externe Partnerkanzlei ohne persönliche Vorarbeit.

  • Plattformen verarbeiten Mandantendaten teils technisch, oft über Partnernetzwerke.

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werfen Sie einen Blick auf alle Bereiche, in denen ich Sie rund um das Verkehrsrecht unterstütze.

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