Ihr Anspruch verdient Durchsetzung.

Neben der straf- und bußgeldrechtlichen Seite des Verkehrsrechts berate und vertrete ich Sie auch in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, die nach einem Verkehrsunfall oder streitigen Vorgängen im Straßenverkehr entstehen können.

Denn häufig geht es nicht um Schuld oder Strafe – sondern um Geld, Schadenersatz und Gerechtigkeit.

Fallbeispiele

vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Abschlepp- und Gutachterkosten
  • Wertminderung eines Fahrzeugs

Wenn andere Ihnen etwas vorwerfen.

Auch im Haftungsrecht stehe ich an Ihrer Seite:

Ob Ihnen eine Unfallverursachung oder eine sonstige Pflichtverletzung zur Last gelegt wird – ich wehre unberechtigte Forderungen ab und prüfe, ob Schadenersatzansprüche überhaupt bestehen.

Schadenersatz & Reparaturkosten

 

persönlicher Ansprechpartner

 

Kommunikation mit Versicherungen

 

Abwehr unberechtigter Forderungen

 

Setzen Sie auf Ihren persönlichen Anwalt.

Bei jeder Google-Suche nach „Bußgeld prüfen“ oder „geblitzt worden“ tauchen zahlreiche Online-Plattformen auf, die schnellen Erfolg und kostenlose Hilfe versprechen – doch hinter dem bequemen Klick verbergen sich oft standardisierte Abläufe, wenig persönliche Betreuung und eingeschränkte individuelle Rechtsprüfung.

Beratung durch Rechtsanwalt Bokämper

  • Direkter Ansprechpartner, individuelle Beratung und Strategie für den konkreten Fall.

  • hohe Spezialisierung, Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung, umfassende Erfahrung auch mit komplexen Fällen (z. B. MPU, Fahrverbot, Unfallregulierung).

  • Direkter Austausch per Telefon, E-Mail oder vor Ort; Möglichkeit zur Nachfragen und individuellen Erläuterungen.

  • Strategische Flexibilität

  • Klare Kostenvereinbarungen, individuelle Beratung zu Rechtsschutzdeckung und Kostenrisiken.

  • Direkte Abstimmung mit der Versicherung, ggf. Übernahme kompletter Abwicklung.

  • persönliche Vertretung vor Gericht durch mich

  • Persönliche Mandatsführung unter anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht, keine Datenweitergabe an Dritte.

Beratung durch Online-Agentur

  • Kein oder nur eingeschränkter persönlicher Kontakt, meist standardisierte Abläufe.

  • Fokus meist auf Massenverfahren (z. B. einfache Bußgeldbescheide), eingeschränkter Handlungsspielraum bei Sonderfällen.

  • Kommunikation oft über Online-Formulare oder automatisierte Updates, kaum individuelle Rücksprache.

  • Standardisierte Verfahren, wenig Raum für individuelle Verteidigungsstrategien.

  • Meist kostenlose Erstprüfung, danach oft pauschale oder erfolgsabhängige Gebühren; genaue Kosten oft erst im Verlauf ersichtlich.

  • Automatisierte Anfrage bei der Versicherung, aber ohne individuelle Einschätzung oder Nachverhandlung.

  • Prozessvertretung ggf. durch externe Partnerkanzlei ohne persönliche Vorarbeit.

  • Plattformen verarbeiten Mandantendaten teils technisch, oft über Partnernetzwerke.

möchten Sie mehr über meine Leistungen im Verkehrsrecht erfahren?

werfen Sie einen Blick auf alle Bereiche, in denen ich Sie rund um das Verkehrsrecht unterstütze.

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