Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie schnell man im Straßenverkehr mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden kann. Ein einziger Fehler, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon steht man im Fokus von Polizei und Staatsanwaltschaft: Unfallflucht, Alkohol am Steuer, Straßenverkehrsgefährdung oder fahrlässige Körperverletzung.

Ich sorge dafür, dass aus einem Vorwurf keine Katastrophe wird.

Meine Aufgabe: Ihre Verteidigung

Im Verkehrsstrafrecht geht es oft um weit mehr als Punkte oder Bußgelder. Hier drohen Geldstrafen, Einträge im Führungszeugnis, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Für viele meiner Mandanten kann das berufliche und private Folgen haben, die ihre Existenz bedrohen.

Ich prüfe die Ermittlungsakte, analysiere Beweise und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie – zielgerichtet, engagiert und realistisch.

Gerade bei technischen Messungen oder Zeugenaussagen gibt es häufig Ansatzpunkte, um Beweise zu erschüttern oder zu entkräften. Auch bei Unfallfluchtvorwürfen lassen sich oft Missverständnisse oder Unwissenheit nachweisen.


Warten kostet Chancen

Sprechen Sie nicht ohne anwaltliche Beratung mit der Polizei.
Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Rechte durchsetzen.

Ich vertrete Sie u. a. bei folgenden häufigen Vorwürfen:

  • Unfallflucht (§ 142 StGB)

  • Alkohol- oder Drogenfahrten

  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)

  • Unerlaubte Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Setzen Sie auf Ihren persönlichen Anwalt.

Bei jeder Google-Suche nach „Bußgeld prüfen“ oder „geblitzt worden“ tauchen zahlreiche Online-Plattformen auf, die schnellen Erfolg und kostenlose Hilfe versprechen – doch hinter dem bequemen Klick verbergen sich oft standardisierte Abläufe, wenig persönliche Betreuung und eingeschränkte individuelle Rechtsprüfung.

Beratung durch Rechtsanwalt Bokämper

  • Direkter Ansprechpartner, individuelle Beratung und Strategie für den konkreten Fall.

  • hohe Spezialisierung, Anwalt mit über 25 Jahren Erfahrung, umfassende Erfahrung auch mit komplexen Fällen (z. B. MPU, Fahrverbot, Unfallregulierung).

  • Direkter Austausch per Telefon, E-Mail oder vor Ort; Möglichkeit zur Nachfragen und individuellen Erläuterungen.

  • Strategische Flexibilität

  • Klare Kostenvereinbarungen, individuelle Beratung zu Rechtsschutzdeckung und Kostenrisiken.

  • Direkte Abstimmung mit der Versicherung, ggf. Übernahme kompletter Abwicklung.

  • persönliche Vertretung vor Gericht durch mich

  • Persönliche Mandatsführung unter anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht, keine Datenweitergabe an Dritte.

Beratung durch Online-Agentur

  • Kein oder nur eingeschränkter persönlicher Kontakt, meist standardisierte Abläufe.

  • Fokus meist auf Massenverfahren (z. B. einfache Bußgeldbescheide), eingeschränkter Handlungsspielraum bei Sonderfällen.

  • Kommunikation oft über Online-Formulare oder automatisierte Updates, kaum individuelle Rücksprache.

  • Standardisierte Verfahren, wenig Raum für individuelle Verteidigungsstrategien.

  • Meist kostenlose Erstprüfung, danach oft pauschale oder erfolgsabhängige Gebühren; genaue Kosten oft erst im Verlauf ersichtlich.

  • Automatisierte Anfrage bei der Versicherung, aber ohne individuelle Einschätzung oder Nachverhandlung.

  • Prozessvertretung ggf. durch externe Partnerkanzlei ohne persönliche Vorarbeit.

  • Plattformen verarbeiten Mandantendaten teils technisch, oft über Partnernetzwerke.

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