
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie schnell man im Straßenverkehr mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden kann. Ein einziger Fehler, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon steht man im Fokus von Polizei und Staatsanwaltschaft: Unfallflucht, Alkohol am Steuer, Straßenverkehrsgefährdung oder fahrlässige Körperverletzung.
Ich sorge dafür, dass aus einem Vorwurf keine Katastrophe wird.
Meine Aufgabe: Ihre Verteidigung
Im Verkehrsstrafrecht geht es oft um weit mehr als Punkte oder Bußgelder. Hier drohen Geldstrafen, Einträge im Führungszeugnis, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Für viele meiner Mandanten kann das berufliche und private Folgen haben, die ihre Existenz bedrohen.
Ich prüfe die Ermittlungsakte, analysiere Beweise und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie – zielgerichtet, engagiert und realistisch.


Gerade bei technischen Messungen oder Zeugenaussagen gibt es häufig Ansatzpunkte, um Beweise zu erschüttern oder zu entkräften. Auch bei Unfallfluchtvorwürfen lassen sich oft Missverständnisse oder Unwissenheit nachweisen.
Warten kostet Chancen
Sprechen Sie nicht ohne anwaltliche Beratung mit der Polizei.
Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Rechte durchsetzen.
Ich vertrete Sie u. a. bei folgenden häufigen Vorwürfen:
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Unfallflucht (§ 142 StGB)
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Alkohol- oder Drogenfahrten
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Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
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Unerlaubte Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
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Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
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Fahren ohne Fahrerlaubnis
Setzen Sie auf Ihren persönlichen Anwalt.
Bei jeder Google-Suche nach „Bußgeld prüfen“ oder „geblitzt worden“ tauchen zahlreiche Online-Plattformen auf, die schnellen Erfolg und kostenlose Hilfe versprechen – doch hinter dem bequemen Klick verbergen sich oft standardisierte Abläufe, wenig persönliche Betreuung und eingeschränkte individuelle Rechtsprüfung.
Beratung durch Rechtsanwalt Bokämper
Beratung durch Online-Agentur